Uuurs ist ein freies Fantasy-Rollenspiel-Regelwerk. Im Internet gibt es dazu noch weitere Webseiten:
Die hoch offizielle Homepage zu unserem
Regelwerk und allen Uuurs-Spieler-Gruppen. Besonders interessant ist das Forum,
an dem sich die Spieler der verschiedenen Rollenspielgruppen rege beteiligen.
www.uuurs.de
Die Homepage von Stefan Klocke. Hier
findet man stets das aktuelle Regelwerk und die aktuelle Weltenbeschreibung
zum Download.
www.der-drachensturm.de
Im verborgenen der Wälder, liegt Silienta. Hier ist jeder willkommen, der gemeinsam mit den Bewohnern, in friedvoller Harmonie der Rassen gegen den Drachen kämpfen möchte. Hier, wo Gilden & magische Zauber, Gladiatoren & Flüche deinen Tag begleiten. Silienta ist ein kostenloses textbasierendes Online-Browser RPG zu dem jeder willkommen ist.
Browser-Rollenspiel: Es geht die Sage um, dass sich der letzte Drache in der Nähe deines Dorfes aufhält. Jeder Dorfbewohner zieht aus um ihn zu erlegen und sein Herz zu erhalten, denn wer es besitzt erntet Ruhm und Macht.
Eine Rollenspielseite vollgepackt mit Informationen zu Systemen, Downloadangeboten,
Forum, Spielersuche und vielem mehr.
www.helden.de
Umfangreiche Auflistung der unterschiedlichsten Rollenspielseiten.
www.fantasy-rollenspiel.de
Umfangreiche Webseite mit Fotos, Beschreibungen und Grundrissplänen zu 1610
mittelalterlichen Burgen und Befestigungsanlagen.
www.burgenwelt.de
Mozilla ist ein sehr schöner, kostenloser Browser.
Ein Open-Source-Projekt,
aus dem noch weitere Produkte entstanden sind.
www.mozilla.kairo.at
Opera ist ein Browser eines norwegischen Anbieters. Die kostenlose Version
wird über Werbung finanziert. Übrigens auch für Webmaster
interessant, weil man damit andere Einstellungen testen kann, z.B. wie die
Webseite im Textbrowser aussieht und so weiter.
www.opera.com
Hier kann man testen, ob eine Homepage barrierefrei,
also auch zugänglich für
Menschen mit Behinderungen ist.
www.barrierefinder.de
Immer wieder stößt man im Internet auf
Linklisten, die mit einem sogenannten Disclaimer versehen
sind, in dem sich der Autor auf ein Urteil des Hamburger Landgerichtes beruft.
Daniel Rehbein erklärt auf seiner Seite, warum das so gar nicht dem
eigentlichen Sinn des so häufig zitierten Urteils entspricht.
www.daniel-rehbein.de
